Was ist der Entlastungsbetrag?
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch pflegende Angehörige und nahestehende Personen entlastet werden. Ab Januar 2025 haben Menschen ab Pflegestufe 1 Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €. Dieser Betrag ist zweckgebunden und muss für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Der Entlastungsbetrag ist für jede Pflegestufe gleich hoch. Sollte der Betrag in einem Monat nicht vollständig aufgebraucht werden, ist es möglich, das nicht genutzte Geld in den nächsten Kalendermonat mitzunehmen. Es gibt jedoch eine Frist: Bis zum 30. Juni des Folgejahres kann das Angesparte übertragen werden. Ab dem 1. Juli verfällt der ungenutzte Betrag.
Wer bezahlt den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag wird von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige, die Anspruch auf diesen Betrag haben, erhalten die Mittel direkt über ihre Kasse, die die Zahlung an die entsprechenden Dienstleister oder Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag vornimmt.
Haftpflichtversichert Anerkannt zeitlich flexibel keine Vorkasse
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