Abrechnung


Ab Januar 2025 haben Menschen ab Pflegestufe 1 Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €. Sollte der Betrag in einem Monat nicht vollständig genutzt werden, kann das nicht verbrauchte Guthaben in den nächsten Kalendermonat übertragen werden. Das angesparte Guthaben kann bis zum 30. Juni des Folgejahres mitgenommen werden. Ab dem 1. Juli verfällt der nicht genutzte Betrag.

Abgerechnet wird mit allen gesetzlichen Pflegekassen.

 

Haftpflichtversichert          Anerkannt          zeitlich flexibel          keine Vorkasse

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